Ein Teddybär sitzt neben einem Terminkalender.

🩺 Weniger Termine – nicht weil wir wollen, sondern weil wir müssen

Was das neue GKV-Spargesetz ab 2027 für Ihr Kind und für unsere Praxis bedeutet

Vielleicht haben Sie es in den Nachrichten gehört: Der Bundestag hat ein großes Sparpaket im Gesundheitswesen beschlossen. Vorweg das Wichtigste: Ihr krankes Kind wird bei uns weiterhin behandelt. Daran ändert sich nichts. Was sich ändern wird, ist die Menge dessen, was wir insgesamt leisten können – und darüber möchten wir offen mit Ihnen sprechen, bevor Sie es an der Terminvergabe merken.

📜 Was ist passiert?

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen – kurz: das Spargesetz. Der Bundesrat ließ es passieren, seit dem 30. Juli 2026 ist es in Kraft. Der größte Teil der Regelungen gilt ab dem 1. Januar 2027.

Das erklärte Ziel der Politik ist nachvollziehbar: Die Krankenkassen haben eine große Finanzierungslücke, und die Beiträge sollen nicht weiter steigen. Gespart wird dafür allerdings vor allem dort, wo die Versorgung stattfindet – in den Arztpraxen.

👉 Nicht die Verwaltung wird schlanker, sondern das, was wir für Sie tun können.

💶 Worum es konkret geht

Der ambulanten Versorgung werden allein im Jahr 2027 rund drei Milliarden Euro entzogen, ab 2030 sollen es etwa fünf Milliarden jährlich sein.

Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind dadurch bundesweit rund 46 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr nicht mehr finanziert – das ist etwa jeder zwölfte Fall. Auf die Kinder- und Jugendmedizin entfallen davon rund 1,4 Millionen Fälle.

Wichtig zum Verständnis: Es wird keine Untersuchung „verboten“. Es gibt schlicht ab einer bestimmten Menge kein Geld mehr dafür. Alles, was wir darüber hinaus tun, arbeiten wir unbezahlt – bei weiter steigenden Kosten für Personal, Miete, Geräte und Digitalisierung.

👉 Wir bekommen nicht weniger Arbeit, sondern weniger Bezahlung für dieselbe Arbeit.

👶 Warum das ausgerechnet die Kinder- und Jugendmedizin trifft

Einige Punkte betreffen unsere Praxis besonders unmittelbar:

  • Die Vorsorgeuntersuchungen (U- und J-Untersuchungen) werden ab 2027 nicht mehr zum festen Preis vergütet, sondern in das gedeckelte Budget überführt – mit einer Mengenbegrenzung.
  • Die volle Vergütung für Haus- und Kinderärzte entfällt. Die erst vor wenigen Jahren eingeführte Entbudgetierung wird damit wieder zurückgenommen.
  • Zuschläge für schnell vermittelte Termine fallen weg – also genau die Vergütung, die Praxen bisher dafür bekommen haben, zusätzliche und kurzfristige Termine anzubieten. Auch die besondere Vergütung der offenen Sprechstunde entfällt.
  • Hygienezuschläge und die Vergütung für die elektronische Patientenakte werden gestrichen.

⚠️ Besonders bitter: Ausgerechnet Vorsorge und schnelle Terminvergabe – zwei Dinge, für die Kinderarztpraxen jahrelang gelobt und gefördert wurden – stehen jetzt auf der Sparliste.

⏳ Was Sie in unserer Praxis merken werden

Wir werden unser Leistungsangebot an das anpassen müssen, was tatsächlich finanziert ist. Der Vorstandsvorsitzende der KBV rechnet je nach Fachgruppe mit 7 bis 13 Prozent weniger Behandlungsfällen.

⚠️ Wie stark es unsere Praxis konkret trifft, steht allerdings noch nicht endgültig fest. Das Gesetz gibt den Rahmen vor – die genaue Ausgestaltung wird derzeit noch verhandelt: zum einen im sogenannten Bewertungsausschuss (dem gemeinsamen Gremium von Ärzteschaft und Krankenkassen auf Bundesebene), zum anderen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Für uns ist das die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, die regelt, wie das verbleibende Geld auf die bayerischen Praxen verteilt wird.

👉 Belastbare Zahlen für unsere Praxis erwarten wir daher erst im Lauf der kommenden Monate. Sobald wir mehr wissen, sagen wir es Ihnen hier.

Für Sie heißt das voraussichtlich:

  • Es wird weniger freie Termine geben, besonders für planbare Anliegen.
  • Wartezeiten auf einen Vorsorgetermin werden länger. Bitte melden Sie sich früher als bisher.
  • Sprechzeiten und Zusatzangebote müssen wir gegebenenfalls straffen.

Und genauso wichtig – was sich nicht ändert:

✔️ Akut kranke Kinder werden weiterhin am selben Tag versorgt.
✔️ Notfälle haben immer Vorrang.
✔️ Die Qualität unserer Untersuchungen bleibt dieselbe. Wir werden nicht schlechter arbeiten – wir werden weniger arbeiten können.

❤️ Wir wollen das nicht

Das möchten wir sehr deutlich sagen: Diese Einschnitte sind nicht unsere Entscheidung. Wir haben uns – gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Berufsverbänden – gegen diese Kürzungen ausgesprochen. Gehört wurden wir nicht.

Eine Praxis ist auch ein Betrieb. Wir können Untersuchungen nicht dauerhaft unterhalb unserer Kosten anbieten, ohne die Praxis selbst zu gefährden – und eine Praxis, die es nicht mehr gibt, hilft Ihrem Kind am allerwenigsten. Gerade auf dem Land, wo Kinderarztsitze ohnehin knapp sind, ist das keine theoretische Sorge.

🧡 Bitte nicht bei unseren MFA abladen

Diese Bitte liegt uns besonders am Herzen.

Wenn Sie in den kommenden Monaten hören „Da haben wir leider keinen Termin mehr frei“ oder „Das können wir so nicht mehr anbieten“, dann sagt Ihnen das eine Medizinische Fachangestellte am Telefon oder am Empfang. Sie ist von allen Beteiligten diejenige, die am allerwenigsten dafür kann.

Unsere MFA haben dieses Gesetz nicht geschrieben. Sie haben nicht darüber abgestimmt. Sie haben auch nicht entschieden, welche Leistungen künftig noch bezahlt werden. Sie tun genau das Gegenteil: Sie halten den Laden zusammen, suchen im Terminkalender nach der letzten Lücke, schieben um, telefonieren hinterher – und bekommen dafür den Frust ab, der eigentlich woanders hingehört.

⚠️ Beschimpfungen am Empfang lösen kein einziges dieser Probleme. Sie führen nur dazu, dass gute Fachkräfte den Beruf verlassen – und dann wird es für alle noch enger.

📣 Wenn Sie sich ärgern: an die richtige Adresse

Ihr Ärger ist berechtigt. Wir teilen ihn. Er sollte nur dort ankommen, wo tatsächlich entschieden wird:

✔️ Bei Ihrer Krankenkasse. Sie zahlen Beiträge – und haben jedes Recht zu fragen, warum die Versorgung Ihres Kindes gedeckelt wird, während die Beiträge nicht sinken. Krankenkassen führen Statistik über solche Rückmeldungen. Sie wirken.

✔️ Bei Ihren Bundestagsabgeordneten. Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 im Bundestag beschlossen – von gewählten Abgeordneten, auch aus unserer Region. Sie haben Wahlkreisbüros, Sprechstunden und E-Mail-Adressen, und sie beantworten Bürgeranfragen. Fragen Sie ruhig ganz konkret: Warum werden ausgerechnet Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gedeckelt? Und was soll eine Familie tun, die keinen Termin mehr bekommt?

👉 Eine freundliche, sachliche E-Mail einer Mutter oder eines Vaters wiegt in der Politik oft mehr als eine Verbandsstellungnahme. Gesundheitspolitik wird gemacht – sie lässt sich auch ändern.

🙏 Und im Praxisalltag hilft uns das

✔️ Buchen Sie Vorsorgetermine frühzeitig – gerne schon Monate im Voraus.
✔️ Sagen Sie Termine ab, die Sie nicht brauchen. Jeder abgesagte Termin ist ein Termin für ein anderes Kind.
✔️ Bündeln Sie Anliegen, wenn es medizinisch passt, statt zweimal zu kommen.
✔️ Sprechen Sie darüber – mit Freunden, im Kindergarten, in der Nachbarschaft. Viele Familien wissen noch gar nicht, was da auf sie zukommt.

🌿 Unser Fazit

Wir sind Kinder- und Jugendärzte geworden, um für Ihre Familien da zu sein – nicht, um Termine zu rationieren. Die Rahmenbedingungen zwingen uns dennoch, unser Angebot zu straffen. Wir versprechen Ihnen dafür zwei Dinge: Wir sagen Ihnen ehrlich, was geht und was nicht. Und die Zeit, die wir mit Ihrem Kind verbringen, bleibt eine Herzenssache.

Wenn Sie Fragen dazu haben, was das für die Behandlung Ihres Kindes bedeutet – sprechen Sie uns gerne an. Persönlich lässt sich vieles besser klären als in einem Text.

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